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Mitgliederbeiträge
Hier findest Du unsere Mitgliederbeiträge gem. Anlage der Finanzordnung.
1. Beiträge jährlich
1.1 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre, Azubis, Studenten € 120,– 1.2 Aktive ab dem 18. Lebensjahr € 150,– 1.3 Tanzkreis € 216,– 1.4 Familienbeitrag (zwei Personen) € 78,– 1.5 Passive Mitgliedschaft (Erw./Jugendl.) € 60,–/36,– 1.6 Aufnahmegebühr einmalig € 20,– Die Beiträge werden im voraus mittels Einzugsermächtigung – wenn ein Abbuchungsauftrag vorliegt – im Januar eines jeden Jahres eingezogen (siehe Satzung Ziffer 4.3 sowie Finanzordnung Ziffer 5.4). Bei Austritt aus dem Tanzsportverein Mannheim-Rheinau e.V. ist Ziffer 4.2 der Satzung zu beachten, dass ein möglicher Austritt nur zum Schluss eines Kalenderjahres mit vorheriger schriftlich eingeschriebener Kündigung – die spätestens zum 30.09. eines Jahres vorliegen muss – möglich ist. Der Austritt eines außerordentlichen Mitglieds ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. 2. Gebühren einmalig 2.1 Aufnahmegebühr 2.2 Schnuppergebühr für vier Wochen, um festzustellen, ob Interesse und Eignung vorliegt. Bei einem möglichen Eintritt wird diese Gebühr mit der Aufnahmegebühr verrechnet. 3. Kostenbeteiligungen 3.1 Ausgabe des Tanzkostümes. (Bei dieser Einmalzahlung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.) 3.2 Werden Schautanzkostüme für die kommende oder nächste Turniersaison neu angeschafft, ist der/die Aktive verpflichtet, an Auftritten des Tanzsportvereins teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Austritt aus der Tanzformation werden pauschal anteilige Kosten in Höhe von 75 Euro in Rechnung gestellt. 3.3 Zusätzliche Kosten für Tanzkostüme können nur durch den geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden. Diese sind vor Erhebung in einer Abteilungs- und Elternversammlung bekanntzugeben. 3.4 Tanzstiefel, Tanzschuhe, Trainingsschuhe, Spitzenhose und Strumpfhose sind von den Aktiven selbst zu finanzieren. 3.5 Aktive im Solistenbereich Der Verein stellt grundsätzlich keine Mittel für diesen individuellen Bereich zur Verfügung. Alle entstehenden Kosten (z.B. Trainerhonorar, Erstellung der Choreographie, Kleidung usw.) sind von dem/der Aktiven selbst zu tragen. 3.6 Für die Turnierfahrten kann eine Fahrtkostenpauschale durch den Gesamtvorstand beschlossen werden. Diese ist vor Erhebung in einer Abteilungs- bzw. Elternversammlung bekanntzugeben. 4. Kostenbeteiligungen für Mitglieder der Tanzkreise 4.1 Der TSV Mannheim-Rheinau e.V. erhebt für die Mitglieder der Tanzkreise zusätzlich nachfolgende Beiträge: 4.1.1 monatlicher Beitrag je Person Der Beitrag ist im Voraus zu entrichten. Ein Austritt aus dem Tanzkreis ist nur mit schriftlicher Kündigung drei Monate zum Quartalsende möglich. Eine Kündigung bzw. der Austritt aus dem Tanzkreis berührt nicht die Mitgliedschaft innerhalb des TSV Mannheim-Rheinau e.V.. 4.2 Für Workshops werden die Gebühren durch den geschäftsführenden Vorstand festgelegt. 4.3 Für Mitglieder, die an Breitensportturnieren teilnehmen, kann eine individuelle Vereinbarung durch den geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden. Grundsätzlich sind alle Kosten, die durch eine Turnierteilnahme entstehen, von den Mitgliedern selbst zu übernehmen. Die Beiträge und Gebühren sowie Kostenbeteiligungen sind wesentlicher Bestandteil der Finanzordnung. |
Vereinssatzung und Vereinsordnungen
Hier findest Du unsere Vereinssatzung sowie die Vereinsordnungen:
Datenschutzerklärung
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