Der Vorstand des Tanzsportvereins Mannheim-Rheinau e.V. legt folgende Richtlinien für die Arbeit im Vorstand bis auf weiteres fest:
1.1 Erster Vorsitzender
1.2 Stellvertretende Vorsitzende
1.3 Kassierer
1.5 Sportwart
1.6 Jugendwart
1.7 Zeugwartin
1.8 Beauftragte für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
1.9 Beisitzer
Dieses Funktions- und Aufgabenprogramm ist wesentlicher Bestandteil der Geschäftsordnung und wurde genehmigt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
1.1 Erster Vorsitzender
- Vertretung und Repräsentation des Vereins nach innen und außen;
- Koordination des Arbeitsablaufes innerhalb des Vorstandes;
- Vorsitz und Leitung der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlung;
- Vertretung des Vereins bei den Sportfachverbänden und beim LSB in Verbindung mit dem Sportwart;
- Kontrolle der Durchführung von Beschlüssen des Vorstandes und der Ausschüsse;
- Kontaktpflege zu den Fördermitgliedern des Vereins;
- Festlegung von Richtlinien der Vereinsordnungen und der Vereinsziele (sportlich und wirtschaftlich);
- Weisungsbefugnis und Aufsicht der Geschäftsstelle;
- Schriftverkehr für die obigen Aufgaben
1.2 Stellvertretende Vorsitzende
- Vertretung des 1. Vorsitzenden bei Verhinderung und Übernahme besonderer Aufgaben, insbesondere Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit;
- kollegiale Mitwirkung bei Festlegung der Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen;
- Kontaktpflege zu den Eltern der Jugendtanzformationen des Vereins;
- Unterstützung und Mitwirkung sowie Überwachung des Sportbereiches;
- Schriftverkehr für die obigen Aufgaben;
1.3 Kassierer
- Kassenführung im Rahmen der Satzung und Finanzordnung;
- Etatplanungen in Abstimmung mit den einzelnen Ressortleitern sowie dem Vorstand;
- Soll / Ist – Überwachung des Etats sowie regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand über die finanzielle Situation des Vereins;
- Bearbeitung der Zuschußanträge im Rahmen der Jahresplanung und Überwachung der Zuschußverwendung und Zuschußabrechnung in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für diese Maßnahmen;
- Überwachung des Versicherungs- und Bezuschussungswesens;
- Führung der Jugendkasse getrennt von der Hauptkasse;
- Führung der Mitgliederkartei und Überwachung bzgl. Ehrungen, Geburtstage, usw.;
- Erstellen von Analysen und Statistiken über Mitgliederbestand;
- Schriftverkehr für die obigen Aufgaben;
1.5 Sportwart
- Vorsitz und Leitung der Sportausschussitzungen;
- Überwachung und Steuerung der Ausbildung in den einzelnen Tanzformationen, Tanzkreisen, Breitensportturnierbereichen und Abteilungen;
- Erstellung und Überwachung der Ausbildungs- und Trainerkonzeptionen nach den Bestimmungen des jeweils zuständigen Sportfachverbandes und des Vereins;
- Abstimmung der Garde-, Schau- und Formationstänze mit den jeweiligen Trainer/innen (z.B. Choreographie, Auswahl der Kostüme, Musik und Kostenaufwand der Gruppen etc.);
- Zusammenarbeit mit den Schulen, Kindergärten zur Förderung des Tanzsportes innerhalb Rheinau sowie angrenzenden Ortsteilen;
- Teilnahme an Sitzungen und Tagungen der Sportfachverbände;
- Koordination der Tanzkreise in Absprache mit den Beauftragten der Tanzkreise;
- Koordinierung des gesamten Sportbereiches des Vereins;
- Überwachung des Paßwesens und der Lizenzen;
- Leitungskompetenz bei Sportveranstaltungen;
- Weiterentwicklung des Sportangebotes;
- Schriftverkehr für die obigen Aufgaben;
1.6 Jugendwart
- Vorsitz und Leitung der Jugendversammlung und den Sitzungen des Jugendausschusses;
- Durchführung von Jugendveranstaltungen;
- Jugendarbeit im sportlichen und gesellschaftlichen Bereich;
- Analysen über Jugendarbeit und Struktur;
- Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring, der Sportkreisjugend u.a.;
- enge Zusammenarbeit mit dem Sportwart in allen Fragen des Tanzsportbereiches;
- Mitwirkung bei der Vereinszeitschrift;
- Schriftverkehr für die obigen Aufgaben;
1.7 Zeugwartin
- Planung und Beschaffung von Utensilien für den Tanzsportbereich in Abstimmung mit den Trainern/innen und Sportwart;
- Überwachung und Instandhaltung der Kleidungsstücke sowie weiteren Utensilien des Vereins;
- Führung von Inventarlisten;
- Durchführung einer Inventur nach der Turniersaison mit Bericht an den Sportwart zur Vorlage beim Vorstand;
1.8 Beauftragte für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Darstellung des Vereins nach innen und nach außen;
- Schriftleitung der Vereinszeitung;
- Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen in Absprache mit dem Vorstand und den Abteilungen;
- Verantwortlich für die Kooperation mit Presse, Rundfunk und Fernsehen insbesondere im regionalen Bereich;
- Schriftverkehr für die obigen Aufgaben;
1.9 Beisitzer
- Der/die Beisitzer werden insbesondere in Einzelsachgebieten (z.B.: Turniervorbereitung, Wirtschaftsbetrieb, Aufgaben im Bereich Ton- und Musikanlage, Vorbereitung zu diversen Aktivitäten etc.) eingesetzt.
Dieses Funktions- und Aufgabenprogramm ist wesentlicher Bestandteil der Geschäftsordnung und wurde genehmigt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.