TSV Mannheim-Rheinau e.V.
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TSV Mannheim Rheinau e.V. 

Anlage zur Geschäftsordnung

Der Vorstand des Tanzsportvereins Mannheim-Rheinau e.V. legt folgende Richtlinien für die Arbeit im Vorstand bis auf weiteres fest:

 1.1 Erster Vorsitzender
  • Vertretung und Repräsentation des Vereins nach innen und außen;
  • Koordination des Arbeitsablaufes innerhalb des Vorstandes;
  • Vorsitz und Leitung der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlung;
  • Vertretung des Vereins bei den Sportfachverbänden und beim LSB in Verbindung mit dem Sportwart;
  • Kontrolle der Durchführung von Beschlüssen des Vorstandes und der Ausschüsse;
  • Kontaktpflege zu den Fördermitgliedern des Vereins;
  • Festlegung von Richtlinien der Vereinsordnungen und der Vereinsziele (sportlich und wirtschaftlich);
  • Weisungsbefugnis und Aufsicht der Geschäftsstelle;
  • Schriftverkehr für die obigen Aufgaben


1.2 Stellvertretende Vorsitzende

  • Vertretung des 1. Vorsitzenden bei Verhinderung und Übernahme besonderer Aufgaben, insbesondere Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit;
  • kollegiale Mitwirkung bei Festlegung der Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen;
  • Kontaktpflege zu den Eltern der Jugendtanzformationen des Vereins;
  • Unterstützung und Mitwirkung sowie Überwachung des Sportbereiches;
  • Schriftverkehr für die obigen Aufgaben;


1.3 Kassierer

  • Kassenführung im Rahmen der Satzung und Finanzordnung;
  • Etatplanungen in Abstimmung mit den einzelnen Ressortleitern sowie dem Vorstand;
  • Soll / Ist – Überwachung des Etats sowie regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand über die finanzielle Situation des Vereins;
  • Bearbeitung der Zuschußanträge im Rahmen der Jahresplanung und Überwachung der Zuschußverwendung und Zuschußabrechnung in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für diese Maßnahmen;
  • Überwachung des Versicherungs- und Bezuschussungswesens;
  • Führung der Jugendkasse getrennt von der Hauptkasse;
  • Führung der Mitgliederkartei und Überwachung bzgl. Ehrungen, Geburtstage, usw.;
  • Erstellen von Analysen und Statistiken über Mitgliederbestand;
  • Schriftverkehr für die obigen Aufgaben;


1.5 Sportwart
  • Vorsitz und Leitung der Sportausschussitzungen;
  • Überwachung und Steuerung der Ausbildung in den einzelnen Tanzformationen, Tanzkreisen, Breitensportturnierbereichen und Abteilungen;
  • Erstellung und Überwachung der Ausbildungs- und Trainerkonzeptionen nach den Bestimmungen des jeweils zuständigen Sportfachverbandes und des Vereins;
  • Abstimmung der Garde-, Schau- und Formationstänze mit den jeweiligen Trainer/innen (z.B. Choreographie, Auswahl der Kostüme, Musik und Kostenaufwand der Gruppen etc.);
  • Zusammenarbeit mit den Schulen, Kindergärten zur Förderung des Tanzsportes innerhalb Rheinau sowie angrenzenden Ortsteilen;
  • Teilnahme an Sitzungen und Tagungen der Sportfachverbände;
  • Koordination der Tanzkreise in Absprache mit den Beauftragten der Tanzkreise;
  • Koordinierung des gesamten Sportbereiches des Vereins;
  • Überwachung des Paßwesens und der Lizenzen;
  • Leitungskompetenz bei Sportveranstaltungen;
  • Weiterentwicklung des Sportangebotes;
  • Schriftverkehr für die obigen Aufgaben;


1.6 Jugendwart

  • Vorsitz und Leitung der Jugendversammlung und den Sitzungen des Jugendausschusses;
  • Durchführung von Jugendveranstaltungen;
  • Jugendarbeit im sportlichen und gesellschaftlichen Bereich;
  • Analysen über Jugendarbeit und Struktur;
  • Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring, der Sportkreisjugend u.a.;
  • enge Zusammenarbeit mit dem Sportwart in allen Fragen des Tanzsportbereiches;
  • Mitwirkung bei der Vereinszeitschrift;
  • Schriftverkehr für die obigen Aufgaben;


1.7 Zeugwartin
  • Planung und Beschaffung von Utensilien für den Tanzsportbereich in Abstimmung mit den Trainern/innen und Sportwart;
  • Überwachung und Instandhaltung der Kleidungsstücke sowie weiteren Utensilien des Vereins;
  • Führung von Inventarlisten;
  • Durchführung einer Inventur nach der Turniersaison mit Bericht an den Sportwart zur Vorlage beim Vorstand;


1.8 Beauftragte für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

  • Darstellung des Vereins nach innen und nach außen;
  • Schriftleitung der Vereinszeitung;
  • Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen in Absprache mit dem Vorstand und den Abteilungen;
  • Verantwortlich für die Kooperation mit Presse, Rundfunk und Fernsehen insbesondere im regionalen Bereich;
  • Schriftverkehr für die obigen Aufgaben;


1.9 Beisitzer

  • Der/die Beisitzer werden insbesondere in Einzelsachgebieten (z.B.: Turniervorbereitung, Wirtschaftsbetrieb, Aufgaben im Bereich Ton- und Musikanlage, Vorbereitung zu diversen Aktivitäten etc.) eingesetzt.


Dieses Funktions- und Aufgabenprogramm ist wesentlicher Bestandteil der Geschäftsordnung und wurde genehmigt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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